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   LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07   

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https://dejure.org/2008,23738
LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07 (https://dejure.org/2008,23738)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07 (https://dejure.org/2008,23738)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - 16 Sa 1627/07 (https://dejure.org/2008,23738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 TVG, § 3 TVG
    Zur Geltung des VTV-Bau für einen im Hausbau tätigen Arbeitgeber - Merkmale einer selbständigen Betriebsabteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Zur Geltung des VTV-Bau für einen im Hausbau tätigen Arbeitgeber - Merkmale einer selbständigen Betriebsabteilung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 415/06

    Baugewerbe - Bergbau - Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07
    76 Eine Betriebsabteilung ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein räumlich, personell und organisatorisch vom Gesamtbetrieb abgegrenzter Betriebsteil, der mit eigenen technischen Betriebsmitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch nur ein Hilfszweck sein kann (vgl. BAG 21. November 2007 AP Nr. 297 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 26. September 2007 NZA 2007, 1442; BAG 28. September 2005 EzA AEntG § 1 Nr. 9; BAG 25. Januar 2005 AP Nr. 21 zu § 1 AEntG) .

    Eine Baustelle eines Unternehmens ist nämlich, auch wenn auf ihr ein fester Arbeitnehmerstamm tätig ist, der zwischen den verschiedenen Baustellen jedenfalls für deren Dauer nicht ausgetauscht wird, bereits keine organisatorische Teileinheit (vgl. BAG 26. September 2007 NZA 2007, 1442) und damit erst recht keine selbständige Betriebsabteilung.

  • LAG Hessen, 14.05.2007 - 16 Sa 1155/06

    Bauliche Leistungen, Bautarifvertrag, Geltungsbereich, Installationsarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07
    Dort sind die Tapetenkleberei (45.43.5), das Maler- und Lackierergewerbe (Nr. 45.44.1), die Elektroinstallation (Nr. 45.31.0) und die Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation (Nr. 45.33.1 und 45.33.2 WZ 1993, Nr. 4533.0 WZ 2003) dem Baugewerbe zugerechnet Da es sich bei dieser Klassifizierung um eine Dokumentation handelt, bei deren Erstellung die Vorstellungen der Wirtschaft in hohem Maße berücksichtigt worden sind, kann und darf dann davon ausgegangen werden, dass die Klassifizierung bei der Bestimmung der Reichweite eines Gewerbezweiges die Verkehrsauffassung wiedergibt (vgl. BFH 16. März 2000, BStBl. II, 2000, 444; Kammerurteil v. 14. Mai 2007 - 16 Sa 1155/06).

    Dann ist kein Grund ersichtlich, der die Annahme tragen könnte, die Tarifvertragsparteien gingen für diese Ausnahmevorschrift davon aus, dass ihre Voraussetzungen bereits dann vorliegen, wenn vom Betrieb Tätigkeiten ausgeführt werden, die verschiedenen der in Nr. 12 aufgeführten Gewerbezweige zugehören und lediglich in ihrer Zusammenfassung mehr als 50% der betrieblichen Arbeitszeit ausmachen (vgl. Kammerurteil v. 14. Mai 2007 - 16 Sa 1155/06).

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07
    Die Klägerin kann mangels Auskunftserteilung durch den baugewerblichen Arbeitgeber die Beitragshöhe für gewerbliche Arbeitnehmer dergestalt berechnen, dass sie die übliche Vergütung im Baugewerbe und die Zahl der pro Monat im Betrieb der Beklagtenseite beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer zugrunde legt (vgl. BAG 11. Juni 1997 AP Nr. 200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03

    Arbeitnehmerentsendung; Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07
    Diese Regelung ist rechtlich bedenkenfrei (vgl Kammerurteil v. 02. Februar 2003 - 16 Sa 47/03).
  • BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 326/76

    Tarifverträge - Bau - Verfahrenstarifvertrag für die Sozialkassen des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07
    Zweck des tariflichen Aufrechnungsausschlusses des § 18 Abs. 5 VTV ist es, das Beitragsaufkommen zu sichern und zu vermeiden, dass dieses durch Aufrechnungen mit den tariflich geregelten Erstattungsansprüchen teilweise ausgezehrt wird (vgl. BAG 14.12.1977 AP Nr. 1 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07
    Der Einbau und die Montage von Fenstern und Türen in und an Gebäuden, weil dieses Tätigkeitsgebiet ebenfalls unter § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 37 VTV fällt (vgl. BAG 15. November 2006 AP Nr. 34 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG 18. Oktober 2006 AP Nr. 287 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; ständige Kammerrechtsprechung, vgl. z.B. Kammerurteil vom 30. April 2001 - 16 Sa 1500/00).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07
    Nach § 1 Abs. 2 VTV fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages diejenigen Betriebe, in denen überwiegend entweder die in § 1 Abs. 2 Abschnitt V genannten Beispielstätigkeiten durchgeführt oder aber Leistungen im Sinne der Bestimmungen der Abschnitte I - IV durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung seit BAG 18. Januar 1984, AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07
    Ein Betrieb eines der genannten Gewerbezweige liegt nur dann vor, wenn in diesem arbeitszeitlich zu mehr als der Hälfte Arbeiten verrichtet werden, die als solche dem entsprechenden Gewerbezweig zuzuordnen sind (vgl. BAG 18. Mai 1994 AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87

    Anspruch auf Vergütung bei Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertages -

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07
    Das geht zu ihren Lasten, weil der Arbeitgeber, der sich auf eine der Ausnahmen des § 1 Abs:2 Abschn VII VTV beruft, hierfür die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BAG 27. August 1986 AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95

    Pflicht zur Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes -

    Auszug aus LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07
    Daraus folgt gleichzeitig, dass eine Zusammenrechnung verschiedener Ausnahmetatbestände des § 1 Abs. 2 Abschnitt VII VTV nicht erfolgen darf (vgl. BAG 18.05.1994 aaO.; BAG 22. November 1995 - 10 AZR 500/95).
  • BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93

    Pflicht zur Auskunftserteilung und Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2008 - 16 Sa 1627/07 - wird zurückgewiesen.
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